04.07.2012

Handynutzung im Auto: Das ist verboten, das erlaubt

Handynutzung im Auto Meldung

Wer sein Handy während einer Autofahrt nutzt, verhält sich ordnungswidrig. Dem Fahrer droht ein Bußgeld und eventuell ein Punkt in Flensburg. Doch was heißt das: Handy nutzen? Klar ist: Am Steuer darf der Fahrer nicht telefonieren – es sei denn er nutzt eine Freisprechanlage. Was sonst noch eine Nutzung des Handys ist, beurteilen die Gerichte streng. test.de informiert.

Handy in der Hand halten und nutzen: Immer verboten

Dem Fahrer ist es nicht erlaubt, ein Handy zu nutzen, wenn er es dafür aufnehmen oder halten muss. Dabei ist vollkommen gleichgültig, um welche der zahlreichen Handyfunktionen es geht. Verboten ist also nicht nur das Telefonieren als solches. Für Fehlverhalten brummt der Staat dem Fahrer ein Bußgeld auf: 40 Euro sind der Regelsatz. Ab diesem Betrag gibt es auch mindestens einen Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.

Wer Anrufer wegdrückt, riskiert ein Bußgeld

Fühlt sich der Fahrer vom Handyklingeln genervt und drückt den Anrufer weg, ist das schon eine verbotene Nutzung des Handys. Zumindest, wenn er das Handy dazu in die Hand nimmt. So entschied das Oberlandesgericht Köln (Az. III-1 RBs 39/12). Fürs Wegdrücken wird ein Bußgeld fällig: Der Fahrer sollte 50 Euro Strafe zahlen. Auf die Argumentation des Fahrers, dass ein Wegdrücken des Anrufers gerade das Gegenteil einer Benutzung sei, ließ sich das Gericht nicht ein.

Auch SMS und Uhrzeit ablesen gilt als Handynutzung

Auch wer eine SMS liest oder sich die im Handy-Display angezeigte Telefonnummer anschaut und das Mobiltelefon dazu etwa aus der Mittelkonsole nimmt, handelt ordnungswidrig. Dasselbe gilt für Autofahrer, die das Handy hochnehmen, um einen Blick auf die Uhrzeit im Handydisplay zu werfen. Ebenfalls untersagt: Notizen lesen, die sich der Fahrer auf seinem Handy gemacht hat (OLG Hamm Az. 2 Ss OWi 402/06, Az. 2 Ss OWi 177/05 und Az. 2 Ss OWi 1005/02).

Handy mit Navi-Funktion: Nicht während der Fahrt bedienen

Wenn sich ein Autofahrer vom Handy zu seinem Reiseziel navigieren lässt, ist das erst mal nicht zu beanstanden. Aber: Wer das Handy während der Fahrt bedient und es dazu in die Hand nimmt, nutzt es verbotenerweise (OLG Köln Az. 81 Ss OWi 49/08). Das gilt auch fürs Ausschalten der Navigations-Funktion.

Tipp Stecken Sie das Handy in eine Vorrichtung oder lassen Sie Ihren Beifahrer das Gerät bedienen, wenn Sie auf die Navi-Funktion nicht verzichten wollen.

Handyverbot trifft auch Radfahrer

Radler dürfen während der Fahrt nicht telefonieren. Auch sie sind Fahrzeugführer im Sinne der gesetzlichen Regelung. Ihnen droht ein Bußgeld. Mit 25 Euro ist es allerdings etwas niedriger als das für Autofahrer.

Handy umlagern und Telefonat mit Schnurlostelefon sind erlaubt

Das Schnurlostelefon der Festnetzanlage ist kein Mobiltelefon. Deshalb ist seine Nutzung auch nicht verboten (OLG Köln Az. 82 Ss OWi 93/09). Allerdings: Der Empfang des Schnurlostelefons der Festnetzanlage bricht nach wenigen Metern ab. Ebenfalls keine Ordnungswidrigkeit ist es, das Handy innerhalb des Autos von einer Stelle an die andere zu legen (OLG Köln Az. 83 Ss OWi 19/05). Wenn das Handy während der Fahrt in den Fußraum fällt, darf der Fahrer es wieder aufheben (OLG Düsseldorf Az. IV-2 Ss OWi 134/06 und OLG Bamberg Az. 3 Ss OWi 452/07).

Verbot gilt nur während der Fahrt

Wer sein Auto abstellt, darf selbstverständlich im Fahrzeuginneren telefonieren. Die Nutzung des Handys ist nur während der Fahrt verboten. Wenn das Auto aber lediglich steht, weil der Fahrer an einer roten Ampel wartet, ist die Handynutzung nicht erlaubt. Wer allerdings für die Dauer der Rotphase den Motor abstellt, auf die Schnelle telefoniert und das Gespräch beendet, bevor er das Fahrzeug wieder startet, verhält sich einwandfrei (OLG Hamm Az. 2 Ss OWi 190/07).

Unfall mit Handy: Fahrer haftet mit

Wenn der Fahrer sein Handy während der Fahrt nutzt und in einen Unfall gerät, den ein anderer verursacht, haftet er unter Umständen mit. Das Landgericht Kiel hat in einem solchen Fall vermutet, dass der Fahrer in seiner Reaktionsfähigkeit eingeschränkt war und der Unfall anderenfalls vielleicht vermeidbar gewesen wäre (Az. 7 S 100/04). Handelt der Fahrer bei seiner Handynutzung grob fahrlässig, hängt es vom Tarif ab, ob der eigene Kfz-Kaskoversicherer den Schaden ausgleicht. Viele Tarife zahlen zwar auch bei grober Fahrlässigkeit, einige Angebote schränken diesen Schutz aber gerade für Fälle ein, in denen der Fahrer sein Handy während der Fahrt nutzt: Test Autoversicherung.

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