17.05.2011

Handy: Richter stoppen Preiswillkür

Handy Meldung

Mobilfunkanbieter müssen künftig offenlegen, nach welchen Regeln sie die Preise für Guthabentarife erhöhen. Das hat das Landgericht Kiel klargestellt (Az. 18 O 243/10, nicht rechtskräftig). Die Anbieter müssen außerdem die Höhe von Gebühren in den Geschäftsbedingungen begründen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen den Mobilfunkanbieter „klarmobil“ geklagt.

Umstritten bleibt, ob Mobilfunkanbieter eine Gebühr verlangen dürfen, wenn sie dem Kunden nach einer Kündigung das restliche Guthaben der Prepaidkarte auszahlen. Die Kieler Richter haben diese Klausel untersagt. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte eine gleichlautende Klausel aber zuvor als zulässig eingestuft (Az. 3 U 129/08).

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