16.08.2011

Handwerker und Haushaltshilfen: Steuerbonus für alle

Haushaltshilfe: Putzen, Bügeln, Waschen, Betreuen

Handwerker und Haushaltshilfen Special

Das zählt. Alle Hausarbeiten, die Ihre Hilfe in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück erledigt, sind begünstigt, auch die Pflege eines kranken oder alten Menschen. Die Helferin kann angestellt oder selbstständig sein. Für eine geringfügig Beschäftigte können Sie die Abgaben über die Minijob-Zentrale abführen (www.minijobzentrale.de, Telefon 03 55/2 90 27 07 99).

Hilft ein Au-pair-Mädchen, müssen Sie den Umfang der Hausarbeit schriftlich festlegen. Betreut die junge Frau auch Ihre Kinder, sind 50 Prozent der Ausgaben für Taschengeld, Wert der Unterbringung und Verpflegung anerkannt, wenn Sie es nicht anders festlegen. Die übrigen 50 Prozent können Sie als Kinderbetreuungskosten absetzen. Das Taschengeld müssen Sie auf ein Konto der Au-pair überweisen.

Das zählt nicht. Keinen Zuschuss gibt es für Lehrer, Berater, Trainer oder Sekretärinnen, die ins Haus kommen. Auch die Einkaufshelferin zählt nicht, es sei denn im Haushalt leben Kinder, kranke, alte oder pflegebedürftige Menschen. Dann ist Einkaufen anerkannt, wenn die Helferin hauptsächlich andere Hausarbeiten erledigt.

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