Grillen in der Großstadt das gibt leicht Ärger mit den Nachbarn. Grundsätzlich ist der Freizeitspaß nicht verboten, auch nicht auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern. Weil stundenlanger Würstchenduft aber sehr lästig sein kann, schränken Gerichte die Grillfreuden ein: Einmal im Monat von April bis September sei angemessen (AG Bonn, Az. 6 C 545/96 und LG Stuttgart, Az. 10 T 359/96). Dabei sind besonders starker Geruch und beißender Rauch zu vermeiden, etwa durch Alufolien oder Elektrogrills. Ausdrücklich verlangen die Gerichte gegenseitige Rücksichtnahme.
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