Baumbesitzer können verpflichtet sein, Äste zu entfernen, die weit über das Nachbargrundstück ragen, urteilte das Landgericht Coburg (Az. 33 S 26/08).
Im vorliegenden Fall standen 18 Fichten und eine Birke seit über 30 Jahren an der Grenze. Als die Äste bis zu vier Meter weit in sein Grundstück ragten, wurde es dem Nachbarn zu viel. Er verlangte den Rückschnitt der Äste. Zu Recht, meinten die Richter: Die großflächigen Schatten, herabfallenden Nadeln und abgestorbenen Zweige brauchte er nicht hinzunehmen. Der Baumbesitzer musste die herübergewachsenen Äste an der Grundstücksgrenze stutzen.
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