Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat der Accudomus KG Unternehmensgruppe, Ravensburg, verboten, weiterhin Bankgeschäfte zu betreiben. Damit untersagt die Behörde auch den Vertrieb der sogenannten Schlaubär-Anlage, die Anlegern schlankweg eine Verdoppelung ihres Kapitals bei mindestens einjähriger Anlage versprach. Da die Accudomus KG keine Banklizenz besitzt, hätte sie ohne Erlaubnis der Bafin hierfür kein Geld einsammeln dürfen. Das Unternehmen ist verpflichtet, bereits überwiesene Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.
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