Banken verweigern immer noch vielen Menschen ein Girokonto. Dabei haben alle Bankenverbände 1995 vereinbart, jedem zumindest auf Guthabenbasis ein Konto einzurichten. Doch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kennt Tausende Fälle, in denen Banken sich nicht daran gehalten haben.
Verweigert wird das Konto meist mit Verweis auf eine negative Auskunft der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa). Dabei ist bei der Einrichtung eines Guthabenkontos die Schufa-Befragung unzulässig.
Der vzbv fordert ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto. Denn wer keines hat, zahlt viel Geld für Einzelüberweisungen und hat Probleme, Gehalt oder Sozialleistungen zu empfangen.
Tipp: Beschweren Sie sich beim jeweiligen Bankenverband, wenn Ihnen eine Bank die Eröffnung eines Guthabenkontos verweigert. Hilft das nicht, informieren Sie die Verbraucherzentrale.
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