Sie haben etwas gekauft und die Ware funktioniert nicht richtig? Dann reklamieren Sie! Bei großen Firmen klappt das meist reibungslos.
Sie benötigen:
- Die defekte Ware
- Mitunter einen langen Atem
- Kaufbeleg oder einen Zeugen für den Kauf
Schritt 1
Überlegen Sie, ob die Ware schon beim Kauf einen Mangel hatte. Waren Sie selbst schuld an dem Mangel, wird die Reklamation keinen Erfolg haben. Aber: Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie es ruhig mit einer Reklamation versuchen. Die Kosten für die Überprüfung darf Ihnen der Händler nur in Rechnung stellen, wenn sich zeigt, dass Sie leichtfertig zu Unrecht reklamiert haben.
Schritt 2
Zögern Sie nicht mit der Reklamation. Ihre Rechte gelten beim Kauf von Neuware zwar zwei Jahre. Doch nur im ersten halben Jahr ab Kauf muss der Händler beweisen, dass die Ware bei Übergabe in Ordnung war – oder für Mängel geradestehen. Danach dreht sich die Beweislast zu Ihren Lasten um.
Schritt 3
Reklamieren Sie beim Verkäufer. Er darf Sie nur an den Hersteller verweisen, wenn Sie einverstanden sind. Er darf Ihre Reklamation nicht ablehnen, weil der Preis reduziert war oder die Verpackung fehlt. Das geht nur, wenn er heile Ware zurücknehmen soll, weil sie Ihnen doch nicht gefällt.
Schritt 4
Sie können bestimmen, ob der Händler die Ware reparieren oder neu liefern soll. Ihre Wahlfreiheit wird nur beschränkt, wenn die gewählte Variante für den Händler sehr unwirtschaftlich ist, also etwa wenn Sie eine teure Reparatur von Billigware fordern. Der Händler muss alle Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen, zum Beispiel wenn eine Waschmaschine neu installiert werden muss. Er muss auch die Kosten erstatten, falls Sie die Ware zu einer Servicefirma schicken sollen, die Reklamationen bearbeitet.
Schritt 5
Ist der Händler träge, machen Sie Druck. Fordern Sie ihn per Einschreiben zum Handeln auf. Setzen Sie eine Frist, zum Beispiel eine Woche, und drohen Sie mit dem Rücktritt vom Vertrag. Ihr Händler hat zwei Reparaturversuche. Lehnt er Ihren Umtausch- oder Reparaturwunsch rundweg ab, dürfen Sie Ihr Geld zurückverlangen. Das erreichen Sie aber wohl nur mit einem Anwalt.
Gewusst wie! – jetzt als Buch erhältlich
Die beliebte Finanztest-Rubrik „Gewusst wie!“ ist jetzt auch als Buch mit insgesamt 55 wichtigen „Lebenshilfe-Rezepten“ erschienen. Viele der spannenden und hilfreichen Anleitungen sind völlig neu. Manche sind bereits veröffentlicht und wurden eigens für das Buch aktualisiert und verbessert. Die Anleitungen reduzieren lästigen Aufgaben und Probleme rund um Finanzen und Recht auf wenige überschaubare Schritte. Das Buch „Gewusst wie!“ gibt es im Shop auf test.de und im Buchhandel. Es kostet 9,90 Euro.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (1)
weitere Kommentare anzeigen