Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das gilt auch für Teilzeitkräfte, Auszubildende, 400-Euro-Jobber, Aushilfen oder Arbeitnehmer im Nebenjob.
Sie benötigen
- Arbeitsvertrag
- Schriftlichen Urlaubsantrag
- Schriftliche Bewilligung des Urlaubs durch den Arbeitgeber
Schritt 1
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie viel Urlaub Sie im Jahr nehmen dürfen, sollten Sie beim Arbeitgeber nachfragen, wie viele Tage Ihnen zustehen. Sie können auch in Ihren Arbeitsvertrag oder in den für Sie geltenden Tarifvertrag schauen. In jedem Fall stehen Ihnen vier Wochen gesetzlicher Mindesturlaub zu. Das bedeutet: Arbeiten Sie sechs Tage die Woche, dann stehen Ihnen 24 Arbeitstage Urlaub im Jahr zu. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Arbeitstage, bei einer Vier-Tage-Woche 16 Tage.
Schritt 2
Beantragen Sie Ihren Urlaub schriftlich, und zwar möglichst früh. Buchen Sie eine Reise erst dann fest, wenn der Chef Ihren Antrag unterschrieben hat. Es gibt aber keine Regelung, bis wann er über Ihren Urlaubsantrag entschieden haben muss. Lässt er Ihren Antrag bis zum geplanten Urlaubsbeginn einfach liegen, dürfen Sie auf keinen Fall eigenmächtig in Urlaub fahren, sonst droht Ihnen eine fristlose Kündigung. Ziehen Sie in einem solchen Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate.
Schritt 3
Der Arbeitgeber muss Ihren Urlaubswunsch berücksichtigen. Er darf nur ausnahmsweise Nein sagen, etwa wenn Sie in den Schulferien Urlaub machen möchten und Kollegen mit schulpflichtigen Kindern Vorrang haben. Grundsätzlich dürfen Sie Ihren Urlaub am Stück nehmen, es sei denn, es stehen dringende betriebliche Gründe dagegen. In jedem Fall stehen Ihnen mindestens zwei zusammenhängende Wochen Urlaub zu.
Schritt 4
Einen einmal bewilligten Urlaub darf Ihr Chef nur in Notfällen widerrufen. Widerruft er den Urlaub tatsächlich und haben Sie Zweifel, dass es sich um einen Notfall handelt, sollten Sie auf keinen Fall auf eigene Faust trotzdem in den Urlaub fahren. Klären Sie erst mithilfe eines Anwalts den Streit mit Ihrem Arbeitgeber. Sicher sind Sie, wenn Ihre Ferien begonnen haben: Ihr Chef kann Sie nicht zwingen, den Urlaub abzubrechen.
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