Mehr als sieben Millionen Deutsche haben einen Minijob, durch den sie maximal 400 Euro im Monat verdienen. Für etwa fünf Millionen Menschen ist der Minijob ihre einzige berufliche Tätigkeit. Sie können sich sozial besser absichern, wenn sie den vom Arbeitgeber pauschal abgeführten Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung mit eigenen Mitteln aufstocken. test.de sagt, wies geht.
Der Vorteil: Neben einem höheren Anspruch auf Altersrente erwerben Minijobber auch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und auf Kuren von der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Riester-Förderung für die Altersvorsorge können sie als „unmittelbar Begünstigte“ mit vollen Steuervorteilen nutzen. So gehts:
Sie benötigen:
- Formlose schriftliche Erklärung gegenüber Ihrem Arbeitgeber
- Änderungsantrag Ihres Arbeitgebers an die Minijob-Zentrale
Schritt 1:
Sie müssen auf Ihre Versicherungsfreiheit verzichten. Das tun Sie schriftlich bei Ihrem Minijob-Arbeitgeber. Schreiben Sie ihm formlos, dass Sie ab sofort oder ab einem anderen von Ihnen gewünschten Termin auf Ihre Versicherungsfreiheit verzichten. Wenn Sie mehrere Minijobs haben, gilt diese Erklärung auch für die anderen Arbeitgeber. Informieren Sie diese darüber oder geben Sie bei jedem Job eine Erklärung ab.
Schritt 2:
Ihr Arbeitgeber schickt eine Änderungsmitteilung an die Minijob-Zentrale, an die er seine Sozialabgaben überweist. Arbeiten Sie in einem Privathaushalt, füllt Ihr Arbeitgeber für Sie einen neuen Haushaltsscheck „als Folgescheck“ aus und bestätigt Ihren Verzicht auf die Versicherungsfreiheit.
Schritt 3:
Ihre Rentenbeiträge erhöhen sich nun von 15 auf 19,9 Prozent. Die zusätzlichen 4,9 Prozent tragen Sie. Für 400 Euro Lohn pro Monat zahlen Sie 19,60 Euro. Sind Sie Minijobber in einem Privathaushalt, ist Ihr Anteil am Rentenversicherungsbeitrag mit 14,9 Prozent deutlich höher. Für 400 Euro Verdienst kommen 59,60 Euro zusammen. Ihr Arbeitgeber behält den zusätzlichen Rentenbeitrag in beiden Fällen direkt von Ihrem Lohn ein.
Schritt 4:
Ihren Verzicht auf die Versicherungsfreiheit können Sie erst bei einem neuen Arbeitgeber wieder rückgängig machen. Wollen Sie weiter rentenversicherungspflichtig bleiben, müssen Sie den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit erneut erklären.
Eine Gratisbroschüre können Sie telefonisch unter 0 180 1/20 05 04 bestellen oder unter www.minijob-zentrale.de herunterladen.
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