Wer Angehörige pflegt und sie in den Urlaub begleitet, steht auch auf der Hin- und Rückreise unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 4 U 57/09). Geklagt hatte eine Frau, die ihre Eltern normalerweise zuhause betreut, sie aber auch in den Spanien-Urlaub begleitet und dort gepflegt hat. Nach dem Rückflug verletzte sie sich auf dem Weg zur Wohnung ihrer Eltern schwer.
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