Für den Versicherungsschutz am Arbeitsplatz muss allein der Arbeitgeber zahlen. Diese Regelung bestätigte das Sozialgericht Frankfurt am Main. Es entschied, dass eine Kunststofffirma weiterhin Beiträge an die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie entrichten muss (Az. S 16 U 3933/03). Die Firma wollte mit ihrer Klage ihren Austritt aus dieser Berufsgenossenschaft erzwingen.
Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie kommt für die medizinische Behandlung nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten auf. Der Versicherungsschutz am Arbeitsplatz, auf dem Weg dorthin und zurück ist für Arbeitnehmer kostenlos. Die Beiträge zahlen die Arbeitgeber.
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