22.04.2003

Gesetzliche Unfallversicherung: Fast alle sind versichert

Tipps

Meldung. Arbeits- und Wegeunfälle oder den Verdacht auf eine Berufskrankheit muss Ihr Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft melden. Achten Sie darauf, dass er das auch tut und dass die Angaben im Bericht des Durchgangsarztes und in der Unfallanzeige korrekt und vollständig sind. Sie können vom Arbeitgeber eine Kopie der Anzeige verlangen. Nennen Sie Zeugen des Unfalls, falls es welche gibt.

Gutachten. Wenn der Unfallversicherungsträger ärztliche Gutachten einholt, achten Sie darauf, dass er mehrere Gutachter zur Auswahl gibt. Vor dem Sozialgericht können Sie beantragen, dass das Gericht auf Ihre Kosten das Gutachten eines von Ihnen benannten Arztes einholt. Hat dieses Gutachten zur Sachaufklärung beigetragen, übernimmt später die Staatskasse die Kosten.

Info. Bitten Sie die Berufsgenossenschaft um Auskunft und Beratung. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet. Sie muss zum Beispiel auch aktiv werden, wenn Sie eine Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz feststellen oder vermuten. Auch Personal- oder Betriebsrat sind Ansprechpartner.

Anwalt. Lassen Sie sich, falls nötig, von der Rechtsanwaltskammer Fachanwälte für Sozialrecht nennen. Auch Verbände wie der DGB, der Sozialverband Deutschland oder der VdK sind im Sozialrecht versiert.

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