22.04.2003

Gesetzliche Unfallversicherung: Fast alle sind versichert

Um diese Fragen gibt es häufig Streit

Drei Probleme treten in Prozessen gegen die Träger der Unfallversicherung immer wieder auf.

Versichert oder nicht? Hat sich der Unfall tatsächlich bei einer versicherten Tätigkeit ereignet? Geschützt ist nur, wer im „inneren Zusammenhang“ mit der versicherten Tätigkeit verletzt wird. Nach der Rechtsprechung ist der Arbeitnehmer zum Beispiel auf dem Weg zur Betriebskantine versichert, nicht aber während des Essens. Aber es kommt auch hier auf Feinheiten an: So hat das Bundessozialgericht den Versicherungsschutz bei einem Mitarbeiter bejaht, der das Kantinenessen wegen betrieblichen Zeitdrucks herunterschlang und sich dabei am Holzstäbchen der Roulade verletzte (Az. 2 RU 264/66).

Krank durch den Beruf? Ist eine Gesundheitsstörung durch die versicherte Arbeit wesentlich verursacht oder wenigstens mitverursacht worden? Nur dann greift die Versicherung. Hat die Nierenerkrankung eines Fußbodenlegers wirklich etwas mit den giftigen Lösemitteln zu tun, die dieser jahrelang verarbeitet hat? Für den Nachweis dieses Zusammenhangs genügt die Wahrscheinlichkeit. Es muss mehr dafür als dagegen sprechen.

Wie hoch ist die Erwerbsminderung? Gerichte müssen oft die Frage klären, wie hoch die unfall- oder krankheitsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit ist. Davon hängt die Höhe der Rente ab.

Zurück zu: Startseite Meldung

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice