21.03.2006

Gesetzliche Rente: Ratlose Berater

Gesetzliche Rente Meldung

Aufklärung, Beratung, Auskunft - darauf hat jeder Rentenversicherte einen Anspruch. Die Berater der Deutschen Rentenversicherung müssen über alle Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung umfassend informieren und individuell beraten. So steht es im Sozial­gesetz­buch. Eine Finanztest-Stichprobe zeigt: Die Berater informierten richtig zu Lücken im Ver­sicherungs­konto und Renten­ansprüchen bei Arbeits­losigkeit. Auch Fragen zur Renten­information, die Versicherten jährlich den Stand des Renten­kontos anzeigt, beantworteten sie durchweg kompetent. Anders sah es bei den Themen Renten­besteuerung, Renten­splitting unter Ehegatten und Versorgungs­ausgleich nach einer Ehe­scheidung aus. Hier informierten einige Berater falsch. Auch bei der staatlich geförderten Alters­vorsorge mussten viele passen. Dabei soll sie die gesetzliche Rente ergänzen.

Finanztest informiert über die Beratung der Deutschen Rentenversicherung und gibt Tipps zum Thema.

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