Aufklärung, Beratung, Auskunft - darauf hat jeder Rentenversicherte einen Anspruch. Die Berater der Deutschen Rentenversicherung müssen über alle Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung umfassend informieren und individuell beraten. So steht es im Sozialgesetzbuch. Eine Finanztest-Stichprobe zeigt: Die Berater informierten richtig zu Lücken im Versicherungskonto und Rentenansprüchen bei Arbeitslosigkeit. Auch Fragen zur Renteninformation, die Versicherten jährlich den Stand des Rentenkontos anzeigt, beantworteten sie durchweg kompetent. Anders sah es bei den Themen Rentenbesteuerung, Rentensplitting unter Ehegatten und Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung aus. Hier informierten einige Berater falsch. Auch bei der staatlich geförderten Altersvorsorge mussten viele passen. Dabei soll sie die gesetzliche Rente ergänzen.
Finanztest informiert über die Beratung der Deutschen Rentenversicherung und gibt Tipps zum Thema.
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