Mehr Leistung im Krankenhaus
Gesetzlich Krankenversicherte können sich Chefarztbehandlung und Einbettzimmer mit einer privaten Zusatzpolice sichern.
Alle gesetzlich Versicherten können private Krankenhauszusatzversicherungen abschließen, um mehr Leistungen zu bekommen. Allerdings dürfen die privaten Versicherer Kunden ablehnen. Das tun sie zum Beispiel, wenn der Kandidat schon Erkrankungen hat, die später sehr teuer werden können.
Je nach Gesundheitszustand nehmen die Versicherer Kunden zwar an, berechnen aber Risikozuschläge oder schließen Leistungen für bestimmte Erkrankungen von vornherein aus. Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten sowie nach dem gewünschten Leistungsumfang.
Chefarzt für Kassenpatienten
Der wichtigste Teil einer Krankenhauszusatzpolice ist die Kostenübernahme für die Behandlung durch Chefärzte, mit denen der Patient eine so genannte Wahlarztvereinbarung geschlossen hat. Die Ärzte stellen ihre Rechnungen dann wie für normale Privatpatienten auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Darin ist für jede ärztliche Leistung eine Punktzahl festgelegt. Mit dem Punktwert – derzeit 5,82873 Cent – multipliziert, ergibt sich der so genannte Einfachsatz. Je nach Schwierigkeit der Behandlung darf der Arzt sein Honorar bis zum 2,3fachen des GOÄ-Einfachsatzes erhöhen. Mit schriftlicher Begründung darf der Arzt sein Honorar weiter bis zum 3,5fachen steigern. Der 3,5fache Satz ist der Höchstsatz. Für persönlich erbrachte Leistungen kann der Arzt aber auch diesen überschreiten. Dazu muss er mit dem Patienten vor der Behandlung eine schriftliche Honorarvereinbarung schließen.
Zusatztarife, die Honorare auch über den GOÄ-Höchstsatz hinaus erstatten, sind für den Versicherten am besten. Wer auf einen Spezialisten angewiesen ist, der zum Beispiel den 5fachen Satz verlangt, müsste sonst trotz Zusatzpolice den Mehrbetrag selbst zahlen.
Die meisten Krankenhauszusatzpolicen ermöglichen Versicherten zudem, sich ohne zusätzliche Kosten im Krankenhaus ihrer Wahl behandeln zu lassen. Sie tragen die Mehrkosten, wenn die Pflegesätze in dem gewählten Krankenhaus höher liegen als in dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Das ist wichtig, denn der Anspruch auf Chefarztbehandlung nützt nicht viel, wenn der gewünschte Spezialist nicht in der näheren Umgebung arbeitet.
Die Krankenhauszusatzversicherungen übernehmen auch die Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Zweibettzimmertarife sind bei sonst gleichen Leistungen deutlich günstiger. Die monatlichen Beiträge für Einbettzimmertarife liegen für 33-jährige Neukunden bei etwa 26 bis 60 Euro im Monat, Zweibettzimmertarife sind schon für 22 bis 45 Euro im Monat zu haben.
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