18.06.2002

Gesetzliche Krankenversicherung: Wie man sich bettet

Gesetzliche Krankenversicherung Meldung

Kassenpatienten haben Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. FINANZtest erläutert in einer Serie, was dazu gehört. Thema diesmal: Krankenhaus.

Die Faustregel für Kassenpatienten: Alles, was medizinisch notwendig ist, übernimmt die Kasse. Die Behandlung durch den Chefarzt gehört allerdings nicht dazu. Auch ein Einzelzimmer ist für Pflichtversicherte kaum drin. Und: Pro Tag auf einer Krankenstation müssen die Betroffenen neun Euro selbst tragen.

Finanztest gibt einen Überblick über Leistungen der Krankenkasse bei Klinikaufenthalt und sagt, für welche Leistungen die Patienten selbst aufkommen müssen.

Zu diesem Thema bietet test.de einen aktuelleren Test: Gesetzliche Krankenkassen

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