18.03.2003

Gesetzliche Krankenversicherung: Vorsorge und Rehabilitation

Gesetzliche Krankenversicherung Meldung

Kassenpatienten haben Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Finanztest erläutert in einer Serie, was dazu gehört. Thema diesmal: Kur.

Den Begriff „Kur“ gibt es eigentlich gar nicht mehr. Er wurde bei der Gesundheitsreform 2000 abgeschafft. Doch die Kuren bleiben. Sie gehören jetzt zu „medizinische Vorsorge“ und „Rehabilitation“. Anspruch haben Menschen mit geschwächter oder geschädigter Gesundheit. Die Kur soll dazu dienen, die Gesundheit zu bewahren, sie wiederherzustellen oder zumindest die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhindern. Finanztest erklärt, was für Sie drin ist und wies funktioniert.

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