Kassenpatienten haben Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Finanztest erläutert in einer Serie, was dazu gehört. Thema diesmal: Schutz im Ausland.
Gesetzlich Krankenversicherte genießen in Ländern der Europäischen Union (EU) und in einigen weiteren Staaten die Leistungen der dortigen Sozialversicherungen. Die Kassen zahlen, wenn Urlauber eine ambulante Behandlung brauchen oder sogar ins Krankenhaus müssen. Allerdings: Nicht alle Leistungen sind versichert. So springt die Kasse zum Beispiel dann nicht ein, wenn ein Kranker oder Verletzter aus dem Ausland nach Deutschland transportiert werden muss.
Finanztest erklärt, welche Leistungen gesetzlich Krankenversicherte im Ausland erhalten und wann sie selber aufkommen müssen.
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