16.04.2002

Gesetzliche Krankenversicherung: Schöne Zähne gegen Rechnung

Gesetzliche Krankenversicherung Meldung

Kassenpatienten haben Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Finanztest erläutert in einer Serie, was dazu gehört. Thema diesmal: Zahnarzt.

Wer Kassenpatient ist, hat bei zahnärztlichen Behandlungen zwar Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen. Gibt es jedoch mehrere geeignete Verfahren, dann zahlt die Krankenkasse immer nur die günstigere Variante. Beispiel: Für die Füllung eines Backenzahns bezahlt die Kasse nur das kostengünstige Amalgam. Kunststoff bewilligt sie nur, wenn Patienten allergisch auf diesen Stoff reagieren.

Finanztest gibt einen Überblick über Leistungen, die die Krankenkassen zahlen und was Patienten beim Zahnarzt aus eigener Tasche aufwenden müssen.

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