Viele Rentner zahlen ab 1. April geringere Beiträge für ihre Krankenversicherung. Finanztest erklärt, wem die neue gesetzliche Regelung Vorteile bringt.
Fast eine Million freiwillig krankenversicherte Rentner bekommen ab dem 1. April Zutritt zur – in der Regel günstigeren – Pflichtversicherung, also der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Damit folgt die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, bis 31. März 2002 eine gesetzliche Neuregelung zu finden. Die obersten Richter hatten es im März 2000 für verfassungswidrig erklärt, dass viele keinen Zugang zur Krankenversicherung der Rentner hatten.
Die meisten sparen durch die Neuregelung ab dem 1. April 2002 Geld. Doch für etwa 100 000 Rentner ist die Pflichtversicherung die teurere Alternative. Damit keiner mehr zahlen muss als bisher, lässt der Gesetzgeber die Wahl, freiwillig versichert zu bleiben.
Für wen die neue Regel gilt
Von dem neuen Gesetz betroffen sind Menschen, die
- ihren Rentenantrag in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1993 und dem 31. März 2002 gestellt haben,
- heute freiwillig krankenversicherte Rentner sind und
- während der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel der Zeit gesetzlich krankenversichert waren – egal ob pflicht- oder freiwillig versichert.
Betroffen ist außerdem, wer selbst weniger als 335 Euro Rente bezieht und als Ehepartner eines der oben genannten Rentner beitragsfrei mitversichert ist.
Die Ungerechtigkeit, die mit dem neuen Gesetz ausgebügelt werden soll, ist folgende: In der Zeit von 1993 bis heute hatten nur diejenigen Zutritt zur Pflichtversicherung, die neun Zehntel der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens pflichtversichert waren. Wer auch nur kurze Zeit so viel verdiente, dass er sich freiwillig versichern musste, wurde als Rentner ebenfalls in die freiwillige Versicherung eingestuft. Diese Personen zahlen in der Regel höhere Beiträge, weil alle Arten von Einkommen – also neben der Rente zum Beispiel auch Mieteinnahmen oder Erträge aus privaten Rentenversicherungen – bei der Beitragsberechnung mitgezählt werden.
Pflichtversicherte zahlen dagegen nur Beiträge auf ihre gesetzliche Rente und auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten. Die meisten kommen deshalb mit der Pflichtversicherung günstiger weg.
Für die meisten wirds günstiger
Wer unter die Neuregelung fällt, kommt zum 1. April automatisch in die Pflichtversicherung. Allerdings gehen die verschiedenen Krankenkassen mit ihren Kunden höchst unterschiedlich um. So hat beispielsweise die DAK ihre Versicherten bereits angeschrieben und stuft sie automatisch in die Pflichversicherung ein. Die Kasse teilt das dem Rentenversicherungsträger mit. Dieser überweist dann nicht mehr einen monatlichen Beitragszuschuss an die Rentner, sondern zahlt die Hälfte des Beitrags direkt an die Krankenkasse.
Der Vorteil für die Versicherten: Sie müssen überhaupt nichts tun und kommen automatisch in den Genuss der geringeren Kassenbeiträge. Der Nachteil: Die wenigen, die mit der Pflichtversicherung schlechter gestellt sind, müssen die ganze Prozedur wieder rückgängig machen. Der AOK-Bundesverband hat seine Kassen deshalb dazu angehalten, erst einmal abzuwarten und die Versicherten zu beraten.
Ungünstiger kann die Pflichtversicherung zum Beispiel sein, wenn jemand neben der Rente überhaupt keine weiteren Einkünfte hat. Die freiwillig versicherten Rentner zahlen nämlich den so genannten ermäßigten Beitragssatz, der im Schnitt ungefähr 1,5 Prozentpunkte unter dem allgemeinen Beitragssatz liegt. Pflichtversicherte zahlen dagegen den höheren allgemeinen Beitragssatz. Dieser Versicherungsschutz wäre damit teurer.
Das Gleiche kann bei Ehepaaren der Fall sein, von denen ein Partner eine Minirente von weniger als 335 Euro im Monat bezieht. In der freiwilligen Versicherung können diese Kleinrentner beitragsfrei beim Ehemann oder der Ehefrau mitversichert sein. In der Pflichtversicherung müssen sie eigene Beiträge zahlen.
In den Rechenbeispielen zeigen wir, für wen die Pflicht- und für wen die freiwillige Versicherung günstiger sein kann. Da Modelle jedoch nie exakt die Realität abbilden können, ist es wichtig, sich von der Krankenkasse beraten zu lassen.
Kein Geld zurück
Wer auch nach dem 1. April freiwillig versichert bleiben will, muss dies seiner Kasse bis spätestens 30. September schriftlich mitteilen. Er wird dann rückwirkend ab 1. April freiwilliges Mitglied der Kasse. Es empfiehlt sich, mit der Entscheidung nicht zu lange zu warten. Denn es ist noch unklar, ob Versicherte zu viel gezahlte Beiträge erstattet bekommen, wenn sie „versehentlich“ in die Pflichtversicherung gerutscht sind.
Ganz sicher kein Geld zurück bekommen diejenigen, die in der Zeit zwischen dem Bundesverfassungsgerichtsurteil und heute in die freiwillige Krankenversicherung eingestuft wurden und künftig in der Pflichtversicherung weniger zahlen. Das Verfassungsgericht hat nämlich gestattet, die verfassungswidrige Regelung bis 31. März 2002 weiter anzuwenden.
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