19.03.2002

Gesetzliche Krankenversicherung: Rechnen für Rentner

Gesetzliche Krankenversicherung Meldung

Viele freiwillig versicherte Rentner haben von April an freie Wahl: Sie können bei der freiwilligen Versicherung bleiben oder aber in die Pflichtversicherung wechseln. Sie müssen dann zwar den allgemeinen und nicht mehr den ermäßigten Beitragssatz zahlen. Dafür zahlt die Hälfte des Beitrags der Rentenversicherungsträger, während es bei freiwilliger Versicherung nur einen festen Zuschuss gibt. Außerdem bleiben Miet- und Zinseinkünfte beitragsfrei. Eigentümer vermieteter Immobilien können dabei viel Geld sparen. Doch auch Rentner ohne Immobilienbesitz sparen in vielen Fällen.

Finanztest erklärt, für wen genau die neue Regelung gilt und wie Sie herausfinden, ob für Sie die Pflichtversicherung oder die freiwillige Mitgliedschaft in der Kasse günstiger ist.

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