21.05.2002

Gesetzliche Krankenversicherung: Ein bisschen Natur

Gesetzliche Krankenversicherung Meldung

Kassenpatienten haben Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Finanztest erläutert in einer Serie, was dazu gehört. Thema diesmal: Alternativmedizin.

So manche Krankenkasse würde gern auch Heilpraktiker, Akupunktur und sonstige Alternativtherapien bezahlen. Und damit werben. Doch sie darf nicht. Was Kassen zahlen dürfen und was nicht, ist gesetzlich geregelt. Da sind Ayurveda, Bachblütentherapie und Antroposophie in der Regel nicht drin. Doch es gibt Lücken und Ausnahmen. Bei mancher Kasse ist bei Einhaltung bestimmter Regeln und Grenzen auch Naturheilkunde auf Krankenschein zu haben.

Finanztest erklärt, wie Sie das Heilverfahren ihrer Wahl vielleicht doch noch auf Kassenkosten bekommen.

Zu diesem Thema bietet test.de einen aktuelleren Test: Gesetzliche Krankenkassen

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