17.12.2002

Gesetzliche Krankenversicherung: Brille und Massage

Gesetzliche Krankenversicherung Meldung

Kassenpatienten haben Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Finanztest erläutert in einer Serie, was dazu gehört. Thema diesmal: Hilfs- und Heilmittel.

Krücken, Brillen und Hörgeräte, aber auch Massagen und Krankengymnastik - auf all das haben Kassenpatienten Anspruch. Denn diese Hilfs- oder Heilmittel helfen entweder Behinderungen auszugleichen oder sie unterstützen den Heilungsprozess. Allerdings haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen nicht unbegrenzt Anspruch darauf. Oftmals übernimmt die Kasse die Kosten nur bis zu einem bestimmten Termin oder in Höhe eines festgelegten Betrags.

Finanztest sagt, was zu den Hilfs- und Heilmitteln gehört und wann diese Patienten zustehen.

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