Seit drei Jahren ist der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Kommt aber eine Kasse mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben. Bleibt Geld übrig, kann sie eine Prämie an ihre Mitglieder ausschütten.
Beitragssatz zunächst einheitlich
Zunächst gilt bei allen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent. Gesetzlich Krankenversicherte tragen davon 8,2 Prozent allein, die restlichen 7,3 Prozent tragen die Arbeitgeber. Im Laufe der Zeit können sich wieder finanzielle Unterschiede zwischen den Kassen ergeben. Krankenkassen, die mit dem Geld aus dem Fonds gut auskommen, dürfen ihren Mitgliedern Prämien zahlen. Reicht ihnen das Geld allerdings nicht, müssen sie einen Zusatzbeitrag erheben. Mittlerweile gibt es die ersten Kassen, die bereits einen Zusatzbeitrag erhoben haben.
Übersicht auch mit Zuschlägen und Prämien
Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist oder werden will, kann diese frei wählen. Voraussetzung: Die Kasse ist bundesweit geöffnet oder zumindest in dem Bundesland tätig, in dem Sie wohnen oder arbeiten. Sind Sie mit Ihrer bisherigen Kasse nicht zufrieden, können Sie wechseln. Damit Ihnen die Wahl leichter fällt, hat die Stiftung Warentest eine aktuelle Aufstellung aller allgemein geöffneten Kassen mit der Anzahl ihrer Geschäftsstellen, Telefonnummern und der regionalen Zuständigkeit erstellt. Die Liste zeigt zudem, welche Kassen Zusatzbeiträge erheben oder Prämien ausschütten.
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