01.04.2013

Gesetzliche Krankenkassen: Alle geöff­neten Kassen im Über­blick

Gesetzliche Krankenkassen Infodokument

Seit drei Jahren ist der Beitrags­satz für alle gesetz­lichen Kranken­kassen gleich. Kommt aber eine Kasse mit den aus dem Gesund­heits­fonds zugewiesenen Mitteln nicht aus, kann sie einen Zusatz­beitrag erheben. Bleibt Geld übrig, kann sie eine Prämie an ihre Mitglieder ausschütten.

Beitrags­satz zunächst einheitlich

Zunächst gilt bei allen Krankenkassen ein einheitlicher Beitrags­satz von derzeit 15,5 Prozent. Gesetzlich Kranken­versicherte tragen davon 8,2 Prozent allein, die restlichen 7,3 Prozent tragen die Arbeit­geber. Im Laufe der Zeit können sich wieder finanzielle Unterschiede zwischen den Kassen ergeben. Krankenkassen, die mit dem Geld aus dem Fonds gut auskommen, dürfen ihren Mitgliedern Prämien zahlen. Reicht ihnen das Geld allerdings nicht, müssen sie einen Zusatz­beitrag erheben. Mitt­lerweile gibt es die ersten Kassen, die bereits einen Zusatz­beitrag erhoben haben.

Über­sicht auch mit Zuschlägen und Prämien

Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist oder werden will, kann diese frei wählen. Voraus­setzung: Die Kasse ist bundes­weit geöffnet oder zumindest in dem Bundes­land tätig, in dem Sie wohnen oder arbeiten. Sind Sie mit Ihrer bisherigen Kasse nicht zufrieden, können Sie wechseln. Damit Ihnen die Wahl leichter fällt, hat die Stiftung Warentest eine aktuelle Aufstellung aller allgemein geöff­neten Kassen mit der Anzahl ihrer Geschäfts­stellen, Telefon­nummern und der regionalen Zuständig­keit erstellt. Die Liste zeigt zudem, welche Kassen Zusatz­beiträge erheben oder Prämien ausschütten.

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