20.07.2010

Gesetzentwurf: Neues für Lebenspartner

Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sollen in weiteren Punkten Eheleuten gleichgestellt werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor. Wenn Lebenspartner mehr als 500 000 Euro erben, müssen sie bisher je nach Wert 30 bis 50 Prozent Steuern zahlen. Künftig sollen die Steuersätze nur 7 bis 30 Prozent betragen. Zudem sollen ­Lebenspartner wie Eheleute von der Grunderwerbsteuer befreit sein, wenn sie das Grundstück des Partners kaufen.

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