24.07.2003

Gentests: Blick in die Zukunft

Missbrauch verhindern

Ein Gentest-Gesetz ist derzeit in Vorbereitung. Das Gesundheitsministerium erarbeitet einen Entwurf, der dem Bundestag voraussichtlich im kommenden Frühjahr vorgelegt werden soll. Darin soll unter anderem geregelt werden, wer Gentests durchführen darf. Auch die Grenzen der Verwendung genetischer Daten sollen festgelegt werden, um Diskriminierung vorzubeugen, zum Beispiel bei Versicherungen.

Private Krankenversicherungen machen den Vertragsabschluss vom individuellen Risiko abhängig. Die privaten Versicherer haben sich verpflichtet, zunächst keine Gentests und keine Offenlegung bereits vorhandener Testergebnisse zu verlangen. Dies gilt für Krankenversicherungen und Lebensversicherungen einschließlich Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Unfall- und Pflegerentenversicherung bis zu einer Versicherungssumme von 250 000 Euro oder einer Jahresrente bis 30 000 Euro. Diese Selbstverpflichtung gilt bis Ende 2006.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat kürzlich gefordert: Gentests, mit denen die Veranlagung für Krankheiten ermittelt werden, sollten ausschließlich von Ärzten vorgenommen werden – um sicher-zustellen, dass Patienten gründlich beraten und vor unseriösen Anbietern geschützt werden.

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