Wenn ein Mieter einer Erhöhung der Gaspreise widerspricht, darf der Versorger nicht den Gashahn zudrehen oder damit drohen. Das Landgericht Düsseldorf entschied zugunsten eines Bürgers aus Ratingen, der sich weigerte, 13 Prozent mehr fürs Gas zu zahlen und die Preiskalkulation sehen wollte (Az. 12 O 544/05). Der Versorger hatte abgelehnt und gedroht den Anschluss zu sperren.
Auch das Landgericht Mönchengladbach hat einem Kunden Recht gegeben, der die höhere Rechnung nicht zahlen wollte, bevor das Unternehmen seine Kalkulation offenlegt (Az. 7 O 116/05).
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