29.12.2011

Fristlos: Pflegedienst kündigen

Der Vertrag mit einem Pflege­dienst kann jeder­zeit frist­los gekündigt werden, wenn der Pflegebedürftige sein Vertrauen in die Tätig­keit des Dienstes verloren hat. So entschied der Bundes­gerichts­hof (Az. III ZR 203/10). Das gelte auch, wenn ein vorformulierter Vertrag eine Kündigungs­frist vorsehe.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice