Der Vertrag mit einem Pflegedienst kann jederzeit fristlos gekündigt werden, wenn der Pflegebedürftige sein Vertrauen in die Tätigkeit des Dienstes verloren hat. So entschied der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 203/10). Das gelte auch, wenn ein vorformulierter Vertrag eine Kündigungsfrist vorsehe.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen