15.04.2008

Frage + Antwort: Was wird aus Altverlusten aus Aktien

Michael K., Bremen: Mir hat das Finanzamt einen Verlustvortrag bescheinigt, weil ich 2004 Aktien in der Jahresfrist mit Verlust verkauft habe. Kann ich den Verlust noch mit Gewinnen verrechnen, wenn die neue Abgeltungsteuer gilt?

Finanztest: Ja. Ihre alten ­Aktienverluste können Sie auch ab 2009 noch verrechnen – aber nur mit Veräußerungsgewinnen zum Beispiel aus dem Verkauf von Aktien.

Dabei wird wie bisher Ihr alter Verlust halbiert. Haben Sie zum Beispiel noch 2 000 Euro Altverluste, zählen davon steuerlich nur 1 000 Euro. ­Machen Sie 2009 durch Aktienverkauf 3 000 Euro Gewinn, können Sie davon 1000 Euro Altverluste abziehen. Auf die restlichen 2 000 Euro werden 500 Euro (25 Prozent) Abgeltungsteuer fällig, wenn Sie Ihren Sparerpauschbetrag von 801 Euro ausgeschöpft haben.

Tipp: Ihre Altverluste sollten Sie in den nächsten fünf Jahren nutzen. Denn die Verrechnung mit Veräußerungsgewinnen klappt nur bis 2013.

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