Nach dem Absturz einer Maschine der ägyptischen Flash Airlines ist die Flugsicherheit in die Diskussion geraten.
Für Wirbel sorgte vor allem eine von der britischen Luftfahrtbehörde herausgegebene Liste von Fluggesellschaften, die keine Landeerlaubnis für Großbritannien haben. Betroffen sind elf Gesellschaften vor allem aus den ehemaligen Ostblockstaaten und aus Kriegsländern in Afrika. Aber auch Albanian Airlines und InterTransAir (Bulgarien) gehören dazu. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte den Bundesverkehrsminister auf, dem Beispiel seines britischen Kollegen zu folgen. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) lehnt das jedoch mit Hinweis auf das geltende Recht ab.
In Zukunft wird es eine Art „schwarze Liste“ für unsichere Fluggesellschaften aber auch bei uns geben. Die EU hat sich auf eine Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen im Luftverkehr geeinigt. Neben der Liste soll es für Flugzeuge aus Drittstaaten auch strenge Sicherheitskontrollen am Boden geben. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
Tipp: Wer einen Flug gebucht hat und die Airline nicht kennt, kann sich über das Bürgertelefon des LBA (05 31/2 35 51 00) informieren. Auch im Internet gibt es Infoseiten, zum Beispiel www.airsafe.de oder www.jacdec.de.
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