23.04.2009

Fluggastrechte: Airlines müssen zahlen

Reisegepäck: Verlorene Koffer  tauchen meist wieder auf

Glücklich angekommen, aber das Gepäck ist nicht da? Laut Association of European Airlines melden fast zwei Prozent der Passagiere einen Gepäckverlust. Zwar wurden 90 Prozent der Koffer binnen 24 Stunden und weitere fünf Prozent innerhalb der nächsten drei Tage gefunden und per Kurier ins Hotel nachgeliefert, aber fünf Prozent blieben verschwunden.

Bei Gepäckverlust greift nicht die EU-Verordnung, sondern das Montrealer Übereinkommen. Danach haftet die Fluglinie maximal mit umgerechnet etwa 1 170 Euro. Ersetzt wird aber nicht der Ärger, den Sie hatten, sondern nur der tatsächliche Schaden. Und der beschränkt sich auf absolut notwendige Ausgaben, zum Beispiel für Zahnbürste, Pflegemittel oder Kleidung. Kaufquittungen sollten aufbewahrt werden.

Tipp: Bewahren Sie nach dem Einchecken das Boarding-Ticket und den Gepäck-Kontrollabschnitt sorgfältig auf.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Ausgleichszahlung

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