21.10.2003

Firmenverkauf: Neue alte Arbeit

Firmenverkauf Meldung

Wenn statt des alten Chefs eines Morgens ein neuer Eigentümer in den Betrieb kommt, ist der Job in Gefahr. Oft beginnt nach einem Unternehmenskauf eine Tortur für alle Beteiligten. Doch Mitarbeiter und Angestellte können sich wehren. Bei einem Betriebsübergang behalten sie alle Rechte vom Resturlaub über die Sonderzulage bis zum Kündigungsschutz. Arbeitnehmer haben außerdem die Möglichkeit, dem Betriebsübergang zu widersprechen.

Finanztest erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer bei einem Verkauf ihres Betriebs haben und gibt Tipps für die richtige Reaktion.

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