29.03.2005

Festzuschüsse für Zahnersatz: Damit müssen Sie rechnen

Tipps

Bonus. Gehen Sie mindestens einmal im Jahr zur Kontrolle zum Zahnarzt, auch wenn nichts wehtut. Achten Sie darauf, dass die Untersu­chungen in Ihr Bonusheft eingetragen werden. Nur so sichern Sie den maximalen Kassenzuschuss für Zahnersatz.

Gebührenfrei. Für bis zu zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr (einmal mit Zahnsteinentfernung) müssen Sie keine Praxisgebühr zahlen – es sei denn, der Zahnarzt findet etwas Schadhaftes.

Kostenplan. Lassen Sie sich den Kostenplan von Ihrem Zahnarzt genau erklären und fragen Sie ihn vor allem immer auch nach Behandlungs- und Kostenalter­nativen.

Patientenrechte. Krankenversicherte haben Anrecht auf eine angemessene Versorgung. Ein Zahnarzt darf Patienten nicht zu einer Lösung unterhalb dieses Niveaus überreden, weil er zum Beispiel die Technik der Zahnimplantologie nicht beherrscht. Er müsste dann die Behandlung an einen versierten Kollegen abgeben und entsprechend beraten.

Zweitbegutachtung. Haben Sie Zweifel, dass Ihr Zahnarzt den optimalen Zahnersatz vorschlägt, können Sie bei einem weiteren Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Zahnärzte dürfen von Kassenpatienten dafür kein Geld verlangen.

Preisvergleich. Die zahntechnischen Labor- und Materialkosten ma­chen mehr als die Hälfte jeder Zahner­satzrechnung aus. Sie können Geld sparen, indem Sie Ihrem Zahnarzt vorschla­gen, ein günstiges Labor zu beauftragen. Die Kassen dürfen auf preiswerte Anbieter hinweisen.

Laborkosten. Versicherte, so der Barmer Ersatzkasse, DAK oder der Techniker Krankenkasse, finden im Internet eine Liste von Laboren, mit denen der Ersatzkassenverband Preisnachlässe und längere Gewährleistungsfristen vereinbart hat: www.vdak.de/anbieter.htm. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse.

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