Ausgerechnet Spanien hat bis Anfang Mai die Richtlinie der Europäischen Union nicht umgesetzt, nach der Urlauber ihr Teilzeitwohnrecht in einem Ferienclub leichter kündigen können. Gerade auf Teneriffa und Gran Canaria seien windige Verträge üblich, berichtet das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kiel.
Urlauber sollen Clubmitgliedschaften mit einer Laufzeit ab einem Jahr binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss kündigen dürfen. Weist ein Anbieter nicht darauf hin, verlängert sich die Frist um ein Jahr.
Tipp: Berufen Sie sich trotzdem auch in Spanien auf die Richtlinie. Das EVZ hilft Ihnen (Tel. 04 31/5 90 99 50).
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