Ein ehemaliger Angestellter im Bankgewerbe erhält Schadenersatz von der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Grund: Wegen der falschen Auskunft eines ihrer Versichertenberater kann er keine vorzeitige Rente beziehen. Der arbeitslose Kläger hätte 4 300 Euro an die Rentenversicherung nachzahlen und sich arbeitslos melden müssen. Damit hätte er ab 60 Jahre knapp 1 470 Euro Rente erhalten können. Der Berater klärte ihn aber unzureichend auf. Seine Altersrente beginnt dadurch erst später. Eine Revision gegen das Urteil ließen die Richter am Oberlandesgericht München nicht zu (Az. 1 U 5070/10).
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