17.07.2001

Fahrtkosten: Jeder Kilometer bringt 58 Pfennig

Viele Autofahrten im Jahr 2001 erkennt das Finanzamt zum ersten Mal mit 58 Pfennig statt mit 52 Pfennig pro gefahrenen Kilometer an. Dazu gehören:

Dienstreisen

- Dienstreisen von Arbeitnehmern und Selbstständigen.

*)

- Fahrten zur Erzielung von Einkünften: beispielsweise Reisen von Aktionären zur Hauptversammlung oder von Vermietern zu vermieteten Immobilien.

*)

Fahrten zur Arbeit

- Fahrten zu gelegentlichen Auswärtstätigkeiten: Beschäftigte sind beispielsweise von der Firma befristet abgeordnet oder vorübergehend zur Fortbildung.

*)

- Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzorten, wenn Arbeitnehmer wie Montagearbeiter auch einen regulären Arbeitsplatz haben.

*)

- Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzorten, wenn Arbeitnehmer wie Bauleiter keinen regulären Arbeitsplatz haben und über 30 Kilometer entfernt von zu Hause arbeiten.

*)

- Fahrten zu mehrmals täglich wechselnden Einsatzorten, wie Kundendiensttechniker sie in Kauf nehmen müssen.

- Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzorten wie bei Bus- und Taxifahrern.

- Fahrten behinderter Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung ab 70, mit dem Buchstaben "G" im Schwerbehindertenausweis ab 50 .

Doppelter Haushalt

- Erste Hinfahrt und auch die letzte Rückfahrt zur Heimatwohnung, wenn die doppelte Haushaltsführung spätestens nach zwei Jahren endet.

*) Bei längerem Arbeitsaufenthalt am gleichen Ort nur in den ersten drei Monaten.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice