19.07.2005

Fahrradunfall: Teure Geisterfahrt auf dem Gehweg

Fahrradunfall Meldung
Gegen den Strom: Wer in falscher Richtung auf dem Bürgersteig unterwegs ist, hat nach einem Unfall keine Ansprüche.

Radfahrer, die in falscher Richtung auf dem Bürgersteig unterwegs sind, können bei einem Unfall sämtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verlieren. Das Landgericht München hat ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München (Az. 341 C 9394/04) bestätigt.

Eine in der falschen Richtung fahrende Radlerin war vom Bürgersteig in eine Kreuzung gefahren und mit einem Auto zusammengestoßen. Für Arztkosten, Schmerzensgeld und ihr zerstörtes Fahrrad forderte die verletzte Frau rund 2 000 Euro von der Autofahrerin.

Doch die Fahrerin und ihre Versicherung müssen nicht zahlen, entschieden die Gerichte. Die Frau habe die verkehrswidrig fahrende Radlerin an der unübersichtlichen Kreuzung nicht rechtzeitig sehen und nicht mit ihr rechnen können.

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