Das ist neu: Ein Unternehmen wird abgemahnt, weil ein Dritter auf die Facebook-Seite des Unternehmens ein Foto gepostet hat, für das er keine Rechte besitzt. Viele private Facebook-Nutzer sind nun verunsichert. Aber niemand muss sich jetzt panisch bei Facebook abmelden. Die Abmahnung sollte jedoch Anlass sein, die eigenen Privatsphäre-Einstellungen zu überprüfen.
Streit unter Konkurrenten
Der Abmahnfall, über den die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum auf ihrer Internetseite berichtet, ist im Kern ein Streit zwischen zwei Firmen. Die abmahnende Firma verlangt, dass ein Bild, an dem sie die Rechte innehat, von der Facebook-Präsenz eines Konkurrenten verschwindet. Außerdem möchte sie wissen, wie lange das Bild dort stand. Auf Basis dieser Angaben will sie Schadenersatz fordern. Die Abmahnung hat die Facebook-Gemeinde verunsichert, schließlich handelt es sich um einen Vorgang, wie er täglich unzählige Male auf Facebook stattfindet.
Privater Nutzer postet Foto einer Badeente
Rechtsanwalt Arno Lampmann aus der Kanzlei, die die abgemahnte Firma vertritt, will die Namen der Beteiligten zum Schutz beider Parteien vorerst nicht verraten. Auf Anfrage von test.de schildert er den Vorgang bis zur Abmahnung so: Ein Händler hatte seine zu Marketing- und Werbezwecken genutzte Facebook-Seite für Beiträge von Dritten freigeschaltet. Eine Privatperson hatte später das Foto einer Badeente von der Seite eines Konkurrenten kopiert, dann auf die Pinnwand des Händlers gepostet. Die Konkurrenz-Firma erfuhr von der Nutzung ihres Fotos und mahnte den Wettbewerber schließlich ab. Soweit test.de bekannt, wurde der eigentliche Verursacher des Problems – der private Facebook-Nutzer, welcher das fremde Bild auf die Facebook-Seite des Unternehmen gepostet hatte – nicht belangt.
Haftung für fremde Facebook-Beiträge?
Anwalt Arno Lampmann sieht seinen Mandanten nicht in der Haftung. „Wie soll der Betreiber einer Facebook-Seite überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der ein Foto auf die Pinnwand postet.“ (mehr dazu im Blog der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum unter „Sie ist da: Die erste Facebook-Abmahnung wegen eines fremden Fotos an der Pinnwand“). Wie der Rechtsstreit ausgehen wird, ist aber völlig offen. Es gibt noch keine gefestigte Rechtsprechung zur Verwendung von Fotos in sozialen Netzwerken.
Keine Urteile zu sozialen Netzwerken
Facebook-Nutzer fragen sich, ob auch sie abgemahnt werden können, wenn Freunde Fotos auf ihre Pinnwand posten. Die Antwort auf diese Frage ist nicht einfach, weil sich die Gerichte mit Urheberrechtsverletzungen in sozialen Netzwerken bislang kaum beschäftigt haben. Text-, Bild- und Filmbeiträge – auch fremde – weiterzuverbreiten, gehört zum Wesenskern der Netzwerke. Natürlich hat die Nutzung fremder Inhalte dort eine Grenze, wo die Urheberrechte anderer berührt werden. Wo diese Grenze beginnt, werden künftig wohl Gerichte entscheiden müssen. Dabei wird es sehr auf den Einzelfall ankommen.
Auswirkungen für private Facebook-Nutzer
In der nun publik gewordenen Abmahnung ging es um eine Facebook-Unternehmensseite, die öffentlich einsehbar ist. Der Inhaber der Fotorechte sieht sein Recht verletzt, die Badeente nur dort öffentlich zugänglich zu machen, wo er möchte. Grundsätzlich kann eine solche Abmahnung auch einen privaten Facebook-Nutzer treffen, insbesondere wenn er die Pinnwand so eingestellt hat, dass jeder den Inhalt einsehen kann. Viele Facebook-Mitglieder haben ihre Privatsphäre-Einstellungen allerdings so konfiguriert, dass „Nur Freunde“ Postings sehen können. Ist das kopierte Badeenten-Foto auf der Pinnwand eines Freundes schon „öffentlich“, wenn – sagen wir 50 Facebook-Freunde – es einsehen können? Genau das dürfte zweifelhaft sein.
Wann sind Inhalte öffentlich zugänglich?
Ob jemand ein fremdes Foto oder einen Film unzulässig öffentlich zugänglich macht, hängt weniger von der Zahl der Menschen ab, die es sehen können. Entscheidend ist vielmehr, ob der Adressatenkreis begrenzt ist und ob alle Personen einander „persönlich verbunden“ sind. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine familiäre Bindung dafür nicht zwingend erforderlich. Der Potsdamer Rechtsanwalt Andreas Dustmann schreibt in einem Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, dass die Wiedergabe von Musik im Fahrstuhl in Anwesenheit von zwei Personen öffentlich, während die Musik bei einer Hochzeitsgesellschaft mit hundert Personen privat sein kann. Möglicherweise sehen Richter zwischen Facebook-Freunden eine solche Verbundenheit.
Radikallösung: Sichtbarkeit beschränken
Da die Rechtslage nicht eindeutig ist, erwartet die Stiftung Warentest auch keinen Abmahnsturm auf private Facebook-Nutzer. Oftmals wird es schon faktisch nicht zu Problemen kommen, solange Facebook-Mitglieder fremde Inhalte nicht öffentlich, sondern maximal unter Freunden verbreiten. Das Posten auch an „Freunde von Freunden“ jedoch macht den Adressatenkreis oft unüberschaubar groß. Linkempfehlungen auf Facebook zu verbreiten, ist in der Regel erlaubt. Die kleinen Vorschaubilder, die beim Setzen der Links mit angeboten werden, können Nutzer vor dem Posten wegklicken (Häkchen bei „Kein Miniaturbild“).
Tipp. Wollen Sie verhindern, dass andere Personen Fotos auf Ihre Pinnwand posten, können Sie eine Radikalmaßnahme ergreifen. Dafür müssen Sie in den „Privatsphäre-Einstellungen“ unter „Chronik und Markierungen“, dann „Wer kann in deiner Chronik posten?“ die Einstellung auf „Niemand“ setzen. Etwas weniger extrem ist die Lösung, die Sichtbarkeit von fremden Beiträgen in der Chronik auf „Nur ich“ zu setzen (siehe Screenshot). Dann können Dritte Ihnen noch Fotos an die Pinnwand schicken, aber nur Sie sehen sie dort.
Vorsicht beim Fotografieren
Besondere Zurückhaltung ist nicht nur beim Kopieren fremder Fotos im Internet geboten. Vorsichtig sollte auch sein, wer andere Menschen fotografiert. Grundsätzlich gilt: Fotos von fremden Personen ohne Erlaubnis zu veröffentlichen, ist verboten. Selbst wer das Okay für ein Foto hat, darf dieses nicht einfach in sozialen Netzwerken weiterverbreiten. Im Zweifel: immer vorher um Erlaubnis fragen. Siehe dazu auch die Meldung Foto und Recht - So vermeiden Sie Ärger (Finanztest 11/2011).
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