Erwerbsminderungsrente: Hoher Abzug für Rentner unter 60

Erwerbsminderungsrente Meldung
Mehr gesetzliche Einschränkungen – weniger Erwerbsminderungsrentner.

finanztest 10/2008

Menschen, die vor dem 60. Geburtstag wegen Erwerbsminderung in Rente gehen, erhalten dauerhaft nur eine gekürzte Erwerbsminderungsrente. Diese gesetzliche Regelung hat jetzt das Bundessozialgericht in vier Fällen bestätigt (Az. B 5 R 32/07 R, Az. B 5 R 88/07 R, Az. B 5 R 98/07 R und Az. B 5 R 140/07 R). Die Erwerbsminderungsrente läuft bis zum Beginn der Altersrente.

Der Abschlag in dieser Zeit beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem 63. Lebensjahr. Die Höchstgrenze beträgt 10,8 Prozent.

Die Kürzung der Rente fällt für alle gleich aus, die sie mit 60 Jahren oder früher beziehen, selbst wenn sie erst 55 Jahre alt sind. Die Abschläge gelten auch für Hinterbliebene, wenn der Versicherte vor dem 60. Geburtstag gestorben ist.

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