20.03.2012

Erwerbsminderung: Rente trotz Heilung

Auch wenn ein Patient von seiner Krankheit geheilt ist, gibt es Fälle, in denen die Berufsgenossenschaft weiterhin eine Erwerbsminderungsrente zahlen muss. Die Rente steht dem Versicherten zu, wenn die medikamentöse Behandlung der Berufskrankheit psychische Folgen hat und er deshalb trotz körperlicher Heilung nicht mehr arbeiten kann, entschied das Sozialgericht Detmold in einem Urteil (Az. S 14 U 161/09).

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