Mit einer Ergänzungsversicherung können gesetzlich Versicherte sich Extras wie die Heilpraktikerbehandlung leisten. Doch Lücken, die die neue Gesundheitsreform in den Kassenschutz reißt, schließen diese Policen nicht.
Kassenpatient bleibt Kassenpatient. Auch mit einer Ergänzungsversicherung ändert sich daran nichts. Mit keiner dieser Policen stellen sich gesetzlich Versicherte beim Arzt oder beim Zahnarzt den privat Versicherten gleich.
Die gängigsten Ergänzungsversicherungen erstatten einen Teil der Kosten für Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen sowie Heilpraktikerbehandlung, und sie bieten Schutz auf Auslandsreisen. Die Zahnzusatz- und die Auslandsreise-Krankenversicherung gibt es auch als Einzelvertrag. Meist werden sie aber alle im Paket angeboten. Unsere Tabelle hilft bei der Auswahl.
Schließt eine 33-jährige Frau eine Ergänzungsversicherung ab, zahlt sie dafür anfangs je nach Leistungsumfang zwischen 6 und 47 Euro im Monat. Ob sich das lohnt, hängt von ihren persönlichen Bedürfnissen ab.
Zuschuss zum Zahnersatz
Am meisten weh tun nach dem Zahnarztbesuch die Rechnungen für Zahnersatz wie Kronen oder Brücken. Denn die gesetzlichen Kassen übernehmen nur 50 Prozent der Kosten. Wenn jemand über Jahre hinweg regelmäßig beim Zahnarzt war, sind es maximal 65 Prozent der Kosten, aber nur für gesetzlich vorgesehene Leistungen.
Die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten, auch für Leistungen wie Implantate oder Keramikverblendungen für überkronte Backenzähne, die im gesetzlichen Katalog fehlen. Manche beteiligen sich aber auch nur an den Kosten, für die die gesetzlichen Kassen ebenfalls aufkommen.
In beiden Fällen gibt es außerdem Obergrenzen: Gesetzliche und private Leistung zusammen decken je nach Tarif höchstens 80 oder 90 Prozent der Gesamtrechnung.
Die Behandlung beim Zahnarzt, zum Beispiel Füllungen, zahlen die gesetzlichen Kassen voll. Nur Inlays gibt es nicht von der Kasse. Wenn ein Kunde sie anstelle einer normalen Füllung will, erhält er lediglich den Betrag für die Amalgamfüllung als Zuschuss. Auch hier kann eine Zahnzusatzversicherung helfen. Sie übernimmt aber nie die vollen verbleibenden Kosten, sondern im günstigsten Fall 30 Prozent des Rechnungsbetrags.
Es nützt auch nichts, schnell noch eine Versicherung abzuschließen, bevor der Zahnarzt eine größere Baustelle beginnt. Denn der Kunde muss im Antrag Fragen zu fehlenden oder schadhaften Zähnen beantworten. Danach entscheidet der Versicherer, ob und zu welchem Beitrag er den Kunden annimmt.
Außerdem gelten meist Wartezeiten von bis zu acht Monaten zu Beginn des Vertrags. Für Behandlungen in dieser Zeit zahlt der Versicherer nicht. Oft gelten auch Leistungshöchstgrenzen in den ersten Vertragsjahren.
Behandlung beim Heilpraktiker
Gesetzlich Krankenversicherte bekommen Behandlungen durch Heilpraktiker von ihrer Kasse nicht bezahlt. Möchte der Patient trotzdem zum Heilpraktiker gehen, sorgt eine Ergänzungsversicherung dafür, dass er zumindest einen Teil der Kosten ersetzt bekommt.
Die Versicherer beteiligen sich an den Kosten für Behandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) sowie an den vom Heilpraktiker verordneten Arzneien.
Es gibt aber keine Versicherung, die alle Rechnungen komplett begleicht. Fallen mehrere Behandlungen im Jahr an, muss der Patient trotz Ergänzungsversicherung fast immer den größeren Teil der Kosten selbst tragen.
Brillen und Kontaktlinsen
Schon heute müssen Kassenpatienten den Großteil der Kosten für eine Brille selbst zahlen. Für Gestelle gibt es keinen Kassenzuschuss. Für die Gläser übernehmen die Kassen die Kosten für die einfachste Ausführung, und das nur bei einer Änderung der Sehstärke von mehr als 0,5 Dioptrien.
Die meisten Zusatzversicherungen übernehmen 80 bis 100 Prozent der verbleibenden Kosten – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von etwa 100 bis 310 Euro. Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist, dass die gesetzliche Kasse ebenfalls etwas zahlt.
In Zukunft wird sich das ändern müssen, denn mit der Gesundheitsreform ist geplant, dass Kassenpatienten gar keine Zuschüsse zu Sehhilfen mehr bekommen sollen, außer wenn sie minderjährig oder schwer sehbehindert sind.
Einige Tarife zahlen bereits heute auch dann, wenn die Kasse nicht zahlt. Allerdings gibt es hier für alle Sehhilfen zusammen alle zwei bis drei Jahre maximal 130 bis 175 Euro.
Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel
Gesetzlich Krankenversicherte müssen zu Medikamenten, zu Heilmitteln wie Krankengymnastik und Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Krücken einen Eigenanteil zahlen. Es gibt private Ergänzungstarife, die diese Zuzahlungen ganz oder teilweise übernehmen.
Das ist aber nicht so wichtig. Denn gesetzlich Versicherte müssen sowieso nicht mehr als 2 Prozent ihres Jahreseinkommens für Zuzahlungen ausgeben, chronisch Kranke höchstens 1 Prozent.
Schutz auf Auslandsreisen
Eine unerlässliche Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz ist dagegen die Auslandsreise-Krankenversicherung. Jeder, der außerhalb Deutschlands Urlaub macht, sollte sie haben.
Doch nur wegen des Auslandsschutzes sollte niemand das ganze Ergänzungspaket kaufen.
Neue Angebote nächstes Jahr
Ab 2004 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen selbst Ergänzungspakete zusammen mit privaten Versicherern anbieten.
Insbesondere größere Kassen werden solche Angebote entwickeln, um sich im Wettbewerb zu profilieren. Wie gut sie sein werden, kann heute aber noch niemand sagen.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen