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Private Ergänzungspolicen für gesetzlich Krankenversicherte

09.12.2003
Gesellschaft Tarif Monatsbeitrag
Eintrittsalter 33 Jahre
Leistungsumfang
Vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für
Mann
   (Euro)   
Frau
   (Euro)   
Zahn-
leistungen
Heil-
praktiker-
leistungen
Brillen und ­Kontakt-
     linsen
Fußnote
Behandlung
im Ausland
weitere
­Leistungen
(a - l)
Allianz Fußnote 723plus  6       8      mittel mittel
Allianz Fußnote 724plus 11      16      hoch mittel hoch mittel a
Arag 283+282 16      19      hoch mittel mittel hoch i
Asstel KIM 15      19      hoch mittel mittel hoch
Axa EGpro 19      25      hoch mittel mittel mittel
Bayer. Beamten-KK ZGH 12      15      hoch hoch mittel      mittel Fußnote
Bayer. Beamten-KK ZGplus 14      16      hoch mittel      mittel Fußnote
BBV EG 12      14      mittel mittel mittel h, i
Central GZE1  9      12      hoch mittel      mittel Fußnote a, c, e
Concordia AZ  7       9      mittel mittel mittel a, c, h
Concordia AZ+AZplus 12      15      hoch hoch mittel hoch a, c, e, h, i
DBV-Winterthur 035 10      13      hoch mittel mittel
Debeka AZplus+GA 15      25      hoch hoch hoch mittel g, h, i, k
Debeka AZplus  7       9      hoch mittel
Deutscher Ring A05+Z05  5       6      mittel hoch mittel c, i
Deutscher Ring ZEV 12      12      mittel
Deutscher Ring A05+ZEZ80 24      27      hoch hoch mittel c, i
DEVK ETGplus 16      23      mittel hoch mittel hoch
DKV AZT  24       31      hoch hoch      hoch Fußnote d, h, k
DKV AM7   6       7      hoch      hoch Fußnote mittel
Globale EG 13      16      mittel mittel mittel a, h
Globale EG+ARJ 14       16      mittel mittel mittel hoch a, h
Hallesche AE1  7       9      mittel mittel hoch
Hallesche AE2  8      11      mittel mittel hoch h
Hallesche AE3 13      16      hoch mittel mittel hoch h, e
HanseMerkur ES  9      11      mittel mittel mittel a, c, i
HanseMerkur EST 16      21      hoch hoch mittel mittel a, c, i, j
Huk-Coburg AZZ 15      22      hoch hoch mittel hoch h, i, j
Inter GZE1+GE1 13      17      hoch mittel hoch mittel b, g, l
KarstadtQuelle (D) ZEG  9      11      mittel
LKH 193  7       8      mittel
LVM EG1 11      14      hoch hoch hoch
Mannheimer ZART 35      40      mittel hoch hoch hoch f, h, i
Mannheimer ZAZ 38      47      hoch hoch hoch h, i
Nürnberger EG 14      16      mittel mittel mittel mittel a, b
Pax-Familienfürsorge ZEV (8) 17      20      mittel hoch d
R + V ZE30 10      11      hoch
R + V EG1 12      14      hoch hoch b, d
R + V ZE30+EG3 18      21      hoch mittel hoch b, d
Signal GE+GEplus 12      16      mittel hoch mittel hoch d, h, i
Signal Z503  5       7      hoch
Süddeutsche WG+ZG30 10      13      mittel mittel hoch e, h
UKV GE 11      15      hoch mittel hoch hoch
UKV dentyE  8       9      mittel hoch hoch
uniVersa GZ  7      10      mittel hoch hoch h
Victoria GEP+GE 12      15      mittel hoch mittel hoch i
Württembergische EG+ZG30 20      28      hoch mittel hoch a, c, i
Zürich Z1 12      16      mittel      hoch Fußnote mittel
Zahnleistungen
hoch:
Der Versicherer erstattet beim Zahnersatz mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten für Kassenleistungen, wenn die gesetzliche Krankenversicherung 50 Prozent der Kosten dazuzahlt. Für Inlays werden mindestens 25 Prozent der Kosten erstattet, wenn die gesetzliche Kasse für eine normale Füllung zahlt.
mittel: Wie oben, aber mit geringeren Leistungen für Inlays oder ganz ohne Inlays.
Heilpraktikerleistungen
hoch: Der Versicherer übernimmt mindestens 70 Prozent der Kosten mit einer jährlichen Obergrenze, die zwischen 500 und 600 Euro liegen kann. Das heißt, von 750 Euro Kosten für eine Akupunkturbehandlung werden dem Versicherten mindestens 500 Euro ersetzt.
mittel: Der Versicherer übernimmt weniger als 70 Prozent der Kosten oder begrenzt die Kostenerstattung auf weniger als 500 Eruo im Jahr. Das heißt, von 750 Euro Kosten für eine Akupunkturbehandlung werden weniger als 500 ersetzt.
Brillen und Kontaktlinsen
hoch: Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen übernimmt der Versicherer auch dann, wenn die gesetzliche Kasse nicht zahlt. Umfang: 50 bis 100 Prozent der Gesamtkosten, für alle Sehhilfen zusammen alle zwei oder drei Jahre maximal 130 bis 175 Euro.
mittel: Kosten für Brillen und Kontaktlinsen werden nur übernommen, wenn auch die gesetzliche Kasse einen Anteil zahlt. Umfang: 80 bis 100 Prozent der verbleibenden Kosten, maximal 100 bis 310 Euro. Fußnote
Behandlung im Ausland
hoch: Der Versicherer erstattet die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland und Krankenrücktransporte bei Auslandsreisen von bis zu sechs oder bis zu acht Wochen Dauer. Der Versicherungsschutz verlängert sich um mindestens zwölf weitere Wochen, wenn der Versicherte am Ende der Reise noch transportunfähig ist.
mittel: Wie oben. Verlängerung des Versicherungsschutzes bei Transportunfähigkeit jedoch um weniger als zwölf Wochen, mindestens jedoch um vier Wochen.
Weitere Leistungen
a: Übernahme der vom gesetzlich Versicherten selbst zu ­tragenden Mehrkosten, wenn er ein anderes als das ­nächstgelegene geeignete Krankenhaus aufsucht.
b: Krankenhaustagegeld (9 Euro bis 13 Euro).
c: Krankenhausaufenthalte: Übernahme der gesetzlichen ­Zuzahlungen (9 Euro pro Tag für maximal 14 Tage im Jahr). Fußnote
d: Kurtagegeld für ambulante und stationäre Kuren (10 Euro bis 20 Euro).
e: Kurtagegeld für stationäre Kuren (10 Euro bis 20 Euro).
f: Krankentagegeld in Höhe von 15 Prozent des Krankengelds.
g: Kostenübernahme für medizinisch notwendige Leistungen niedergelassener Ärzte, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht enthalten sind.
h: Große Hilfsmittel (z. B. Rollstühle): Teilweise Übernahme der über die GKV-Festbeträge hinausgehenden Kosten.
i: Heilmittel (z. B. Massagen): Vollständige oder teilweise Übernahme der Selbstbeteiligung von 15 Prozent.
j: Arzneimittel: Übernahme der Zuzahlungen von 4 Euro für kleine, 4,50 Euro für mittlere und 5 Euro für große ­Packungen. Fußnote
k: Teilweise Übernahme von Kosten auch für solche Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht akzeptiert werden.
l: Kostenübernahme für Chefarztbehandlung bei ambulanten Operationen im Krankenhaus.
  • - = keine Kostenübernahme für Leistungen der jeweiligen Kategorie.
    (D) = Direktversicherer.
    Stand: 1. Juni 2003
  • Fußnote 1 Achtung: Ab Januar 2004 gewähren die Kassen keinen Zuschuss für Brillen und Kontaktlinsen mehr. Wenn diese Leistung für Sie Bedeutung hat, sollten Sie bei allen Tarifen mit der Einstufung „mittel“ beim Versicherer nachfragen, ob der Tarif in Zukunft auch ohne die bislang notwendige Vorleistung der Kassen leisten wird.
  • Fußnote 2 Eintrittsalter von 34 statt 33 Jahren zugrunde gelegt, da hier das angebrochene Lebensjahr gilt.
  • Fußnote 3 Keine Verlängerung des Versicherungsschutzes bei ­Transportunfähigkeit.
  • Fußnote 4 Leistungen nur bei einer Sehschärfenänderung von ­mindestens 0,5 Dioptrien.
  • Fußnote 5 Achtung: Ab Januar 2004 ändern sich die Zuzahlungen, mit denen sich Patienten an den Kosten beteiligen müssen. Sie betragen dann: Bei Krankenhausaufenthalten 10 Euro pro Tag, höchstens jedoch 280 Euro pro Jahr. Für Arzneimittel: 10 Prozent, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro je Medikament. Wenn Ihnen die volle Übernahme dieser Zuzahlungen besonders wichtig ist, fragen Sie bitte bei der Gesellschaft nach, ob auch die neuen Zuzahlungen in voller Höhe übernommen werden.
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