Erbvertrag für nichtverheiratete Paare: Lose Bindung

Erbvertrag für nichtverheiratete Paare Meldung

finanztest 11/2006

Unverheiratete Paare haben kein gesetzliches Erbrecht. Stirbt ein Partner, erbt nicht dessen Lebensgefährte, sondern nur die Kinder oder die Blutsverwandten. Deshalb kommen Paare ohne Trauschein nicht umhin, ihren Nachlass verbindlich zu regeln. Eine sichere Variante bietet der Erbvertrag. Darin können sich beide jeweils als Alleinerben des anderen im Todesfall einsetzen. Verzichten die Kinder in einem Extravertrag auf ihren Pflichtteil, dann steht dem Lebensgefährten nichts mehr im Weg, das gemeinsame Haus zu erben.

Finanztest sagt, welche Klippen dem Erbvertrag inne wohnen, wie sie zu umgehen sind und welche weiteren Möglichkeiten der Altersversorgung nach dem Tod des Partners es gibt.

Erbvertrag für nichtverheiratete Paare

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Weitere Angebote