08.01.2008

Erbschaftsteuer: Familien im Vorteil

Erbschaftsteuer Special

Kinder und Ehepartner können nach der Erbschaftssteuerreform ein größeres Vermögen steuerfrei erben oder geschenkt bekommen als bisher. Für Kinder sind es 400 000 Euro. Ehepartner können sogar 500 000 Euro ohne Abzug erben. Bisher lag die Grenze für Eheleute bei rund 307 000 Euro. Der 500 000-Euro-Freibetrag gilt jetzt auch für Partner aus gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaften, wenn der eine den anderen beerbt.

Mit Geschwistern hat der Gesetzgeber dagegen viel weniger Nachsehen. Sie werden mit Freunden und Nachbarn in der Erbschaftssteuer gleichgesetzt und zahlen viel mehr an den Fiskus. Finanztest nennt alle neuen Steuersätze und die Steuerfreibeträge.

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