Die Deutschen erben jährlich Milliarden. Damit das möglichst glatt geht, bietet Finanztest einen Leitfaden, der die rechtlichen Grundlagen erläutert und zeigt, wie Erben ihr Vermögen untereinander aufteilen können.
Von der Erbengeneration ist oft die Rede. Kein Wunder: Allein in diesem Jahrzehnt werden nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) 15 Millionen Haushalte insgesamt gut 1,4 Billionen Euro erben. Das ist knapp ein Fünftel dessen, was die Deutschen insgesamt besitzen.
Wer das Vermögen bekommt, bestimmt in den meisten Fällen die gesetzliche Erbfolge. Denn weniger als die Hälfte der Deutschen schreibt ein Testament.
Vererben, aber richtig
Die Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Erbberechtigt sind die Angehörigen sowie der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner.
Ein gesetzliches Erbrecht für unverheiratete Paare ist dagegen nicht vorgesehen. Wer sein Vermögen seine Lebensgefährten vermachen will, muss ein Testament verfassen oder einen Erbvertrag schließen.
Ein Testament ist nötig, wenn man das Erbe anders aufteilen oder andere als Erben berücksichtigen möchte, als das Gesetz vorsieht. So kann auch ein guter Freund oder der Sportverein etwas erben. Wie man ein Testament macht und welche anderen Möglichkeiten es gibt, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, steht in „Der letzte Wille“.
Auch erben will gelernt sein
Was die Vererbenden in der Regel nicht beeinflussen können, ist die Art, wie die Erben mit ihrem Erbe umgehen. Oft kommt es zu Streit.
Auch ein Testament kann Streitigkeiten nicht unbedingt vorbeugen. Ehepartner und nahe Angehörige, die übergangen wurden, können einen Teil des Erbes einfordern, den so genannten Pflichtteil. Der Pflichtteil umfasst die Hälfte dessen, was den Hinterbliebenen nach den Vorgaben der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde.
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt zwar exakt, wer wie viel erbt, doch sie teilt das Erbe nicht auf. Das müssen die Verwandten selbst machen. Die Auseinandersetzungen sind so gut wie programmiert: Wer zieht in das Haus? Wer fährt das Auto weiter? Wer übernimmt die Wertpapiere? Was ist die Münzsammlung wert?
Zunächst einmal gilt es festzustellen, welche Dinge zum Nachlass überhaupt gehören und was von vornherein herausfällt. Das erläutern wir in „Dem Erbe auf der Spur“. Wie die Erben den Wert eines Nachlasses feststellen, ihr Erbe gerecht aufteilen und von wem sie sich helfen lassen können, wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt, ist in „Erben heißt sich einigen“ zu lesen.
Der Staat erbt mit
Auch der Staat will etwas abhaben von dem Vermögen, das die Deutschen einander vererben. Anfang der Neunzigerjahre brachte ihm die Erbschaftsteuer jährlich um die 1,5 Milliarden Euro, mittlerweile kommen jedes Jahr mehr als 3 Milliarden Euro zusammen.
Möglicherweise wird die Erbschaftsteuer bald erhöht. Ob und wann, hängt unter anderem von der Gesetzgebungsdebatte über die Steuerreform ab. Die SPD hat schon signalisiert, dass sie größere Vermögen stärker besteuern möchte.
Außerdem wird das Bundesverfassungsgericht über die steuerliche Bevorzugung von Immobilien entscheiden, weil sie womöglich dem Gleichheitsprinzip widerspricht.
Bislang berechnen die Finanzämter die Steuer für Wertpapiere oder andere Vermögensgegenstände aus deren tatsächlichem Wert. Bei bebauten Grundstücken setzen sie dagegen lediglich zwischen 60 und 80 Prozent des wahren Wertes an, manchmal noch weniger.
Etwa Mitte nächsten Jahres wird das Urteil aus Karlsruhe erwartet. Die Experten gehen davon aus, dass auch Immobilien künftig voll besteuert werden müssen.
Schenken statt vererben
Den Staat kann umgehen, wer sein Vermögen schon vor seinem Tod verteilt. Allerdings muss er dabei geschickt vorgehen, denn auch bei Schenkungen ist der Fiskus mit von der Partie.
Auch hier sind wieder die unverheirateten Paare gegenüber den ehelichen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Nachteil. Für sie gelten die geringsten Freibeträge und die höchsten Steuersätze.
Mehr über die Erbschaftsteuer und Alternativen für unverheiratete Paare verraten wir in „Der Staatsanteil“.
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