Ständig streiten Politiker um die Entfernungspauschale – erhöht wurde sie aber seit dem Jahr 2004 nicht mehr. Die Pauschale beträgt 0,30 Euro je Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer mit Bus, Bahn, Auto, Moped, Fahrrad oder zu Fuß von seiner Wohnung in den Betrieb kommt. Nun hat sich der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen auf Seiten der Steuerzahler gestellt. Die Verbesserungen betreffen Arbeitnehmer, die nicht den kürzesten Weg zur Arbeit nehmen sowie Arbeitnehmer mit wechselnden Betriebsstätten. Für diese Gruppen sind die Urteile bares Geld wert.
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