Energieeinsparverordnung: Strengere Regeln für Hausbesitzer
Die Bundesregierung hat die neue Energieeinsparverordnung (Enev 2009) verabschiedet. Für Neubauten und Modernisierungen gelten danach ab Herbst strengere Bedingungen. Gefordert sind weniger Energieverbrauch und mehr Dämmung.
Änderungen im Überblick
Voraussichtlich ab 1. Oktober 2009 müssen sich Bauherren und Hauseigentümer auf folgende neuen Vorschriften einstellen:
- Neubau. Die Höchstwerte für den zulässigen Jahresenergiebedarf in Wohngebäuden sinken um durchschnittlich 30 Prozent. Die Anforderungen an die Wärmedämmung steigen um durchschnittlich 15 Prozent.
- Modernisierung. Bei größeren Maßnahmen, etwa an Dach, Fassade oder Fenstern, dürfen die einzelnen Bauteile nur noch rund 30 Prozent weniger Wärme durchlassen als bisher. Alternativ kann der Eigentümer nachweisen, dass sein Gebäude nach der Sanierung die neuen Grenzwerte für Neubauten um höchstens 40 Prozent übersteigt. Das Bauunternehmen muss ihm künftig bestätigen, dass die Vorschriften eingehalten wurden.
- Dachboden. Die oberste begehbare Geschossdecke eines Hauses muss spätestens bis Ende 2011 gedämmt sein, wenn das Dach ungedämmt ist.
- Nachtspeicherheizung. Mindestens 30 Jahre alte Heizungen müssen die Eigentümer ab Januar 2020 außer Betrieb nehmen. Betroffen sind aber nur Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten.
- Stichtag. Stellt der Eigentümer noch vor dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung den Bauantrag oder reicht er die Bauanzeige ein, gilt für ihn noch die alte Verordnung. Muss er keine Behörde einschalten, entscheidet der Baubeginn, welche Regeln gelten.
Tipp
Wenn Sie eine größere Modernisierung planen, kann es sinnvoll sein, damit noch vor Oktober zu beginnen. Die staatliche KfW-Bank wird ihre Förderung im Herbst an die Enev 2009 anpassen. Für einige Maßnahmen, die heute noch gefördert werden, gibt es dann wahrscheinlich keine KfW-Mittel mehr. Fragen Sie am besten Ihren Architekten oder Energieberater.
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