30.07.2009

Elterngeld: Steuerklasse wechseln

Elterngeld Meldung

Eltern dürfen die Steuerklasse wechseln, um mehr Elterngeld zu bekommen. Dies hat das Bundessozialgericht in zwei Fällen entschieden (Az. B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R). Hintergrund: Wer rechtzeitig in eine günstige Klasse wechselt, erhöht das Nettogehalt und dadurch das spätere Elterngeld. Viele Finanzämter hatten das aber als Rechtsmissbrauch abgelehnt.

Tipp: Eltern, deren Steuerklassenwechsel nicht akzeptiert wurde, sollten jetzt bei der Elterngeldstelle eine Überprüfung des Bescheids nach Paragraf 44 SGB X und eine Nachzahlung beantragen – auch wenn sie weder Widerspruch noch Klage eingereicht hatten.

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