Viele haben es bisher kaum bemerkt: Meist bekommen Eltern für ab Januar 2013 geborene Kinder weniger Elterngeld. test.de erklärt die Einzelheiten der Änderungen.
Das ist neu ab 2013
Für Kinder, die ab Januar 2013 geboren werden, gibt es einige Änderungen beim Elterngeld. Für die Berechnung des Elterngelds zählen nicht mehr die konkreten Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Einheitlich zieht die Behörde für die Sozialversicherungsbeiträge 21 Prozent ab. Dadurch kann für Eltern mit monatlich 2 000 bis 3 000 Euro Bruttolohn das künftige Elterngeld um 7 bis 10 Euro im Monat sinken. Einbußen haben auch Eltern, die Freibeträge beispielsweise für ein behindertes Kind auf ihrer Steuerkarte haben. Die Freibeträge erhöhen zwar ihren Nettolohn, aber die Beamten berücksichtigen sie gar nicht mehr beim Elterngeld.
Rechtzeitig die Steuerklasse wechseln
Nachteile haben künftig verheiratete Mütter oder Väter, die den Großteil der Elternzeit nehmen wollen und nicht rechtzeitig in die günstigere Steuerklasse III wechseln – oder zumindest in der IV sind. Denn für die Berechnung zählt nur noch die Steuerklasse, die zwölf Monate vor Geburtsmonat überwiegt. Das bedeutet, die Steuerklasse III bringt nur noch mehr Elterngeld, wenn sie mindestens sieben Monate lang vor der Geburt des Kindes auf der Lohnsteuerkarte steht. Achtung: Die Zeit des Mutterschutzes vor der Geburt – in der Regel 6 Wochen – gehört nicht zu den 12 Monaten der Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Folge: Mütter, denen Mutterschutz zusteht, müssen bereits neun Monate vor der Entbindung die Steuerklasse wechseln, damit sie anerkannt wird (sieben Monate als „überwiegende Zahl“ von zwölf plus anderthalb Monate Mutterschutz vor der Geburt). Damit hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit Verheirateter, durch einen Steuerklassenwechsel mehr Elterngeld zu bekommen, in der Praxis stark eingeschränkt.
Beispiel: Anna und Maria im Vergleich
Anna Wilms und Maria Deus verdienen 2 000 Euro Bruttolohn im Monat. Beide wechseln ab August von der V in die Steuerklasse III. Wird Annas Kind im Januar 2013 geboren, beträgt ihr Elterngeld nur 691 Euro im Monat, da sie nur fünf Monate vor der Geburt in der III war. Maria hat noch mehr Zeit. Kommt ihr Baby im März, erfüllt sie die Sieben-Monats-Frist. Sie erhält 948 Euro Elterngeld im Monat, 257 Euro mehr als Anna. Nicht so groß wäre die Differenz, wenn Anna statt der V vorher die Steuerklasse IV hätte. Dann bekäme sie 823 Euro, nur 125 Euro weniger Elterngeld als Anna.
Tipp: Den Wechsel der Steuerklasse beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt. Hilfreich dabei ist das Gewusst wie – Steuerklasse wechseln.
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